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PETRI HEIL IN BRANDENBURG. REFORM DES FISCHEREIGESETZES BRINGT ZAHLREICHE VERBESSERUNGEN FÜR ANGLER


01.06.2001

SPD-Landtagsabgeordnete Uta Müller: "Neuregelungen bedeuten weiteren Schritt zu einem urlaubsfreundlichen Land Brandenburg"

Auch ausländische Gäste werden künftig in Brandenburg dem Angelsport nachgehen können. Erforderlich dafür ist nun lediglich ein befristeter Fischereischein, der durch vereinfachte Regelungen erlangt werden kann. Dies beschloss der Landtag am 17. Mai im Rahmen einer Reform des Brandenburgischen Fischereigesetzes. Die SPD-Landtagsabgeordnete Uta Müller begrüßt die tourismusfreundliche Neuregelung: "Damit macht Brandenburg als eines der seenreichsten Bundesländer Deutschlands einen weiteren Schritt zu einem urlaubsfreundlichen Land. " Auch der Landesanglerverband Brandenburg e. V. hatte die Erleichterungen unterstützt. In der Region Berlin/Brandenburg gehen rund 100.000 Menschen dem Angelsport in organisierter Form nach. "Dies allein zeigt schon welch große Bedeutung der Angelsport für die Freizeitgestaltung in unserem Land besitzt", sagte Uta Müller.

Auch geistig und psychisch behinderten Menschen wird es künftig möglich sein, dieser beliebten und sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachzugehen. Behinderte Mitbürger können nun einen Sonderfischereischein erhalten, der unter Aufsicht einer fachkundigen Begleitperson zum Angeln an Brandenburgs Gewässern berechtigt. "Dies ist ein begrüßenswerter Beitrag zur Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft der Angler ", sagte Uta Müller.


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