Pressemitteilungen

Potsdam, 08.09.2003

Kleine Anfrage - Polizeiorchester steht anscheinend nicht unter Sparzwang

Landtag Brandenburg
Drucksache
3/6340

3. Wahlperiode

Kleine Anfrage 2434

der Abgeordneten Uta-Brigitte Müller
Fraktion der SPD
an die Landesregierung

Aufgrund der finanziellen Anspannung im Haushalt des Landes Brandenburg wird von allen Ministerien möglichst ein sparsamer Umgang mit den vorhandenen finanziellen Ressourcen gefordert. Der regionalen und überregionalen Presse war in jüngster Vergangenheit aber zu entnehmen, dass das Landespolizeiorchester auch auf einer familiären Veranstaltung eines Landtagsabgeordneten aufgetreten ist.

Ich frage daher die Landesregierung:

1.      Nach welcher gesetzlichen Grundlage richtet sich der Auftritt des Landespolizeiorchesters auf privaten Veranstaltungen?

2.      Werden für den Auftritt auf privaten Veranstaltungen Gebühren erhoben, wenn ja in welcher Höhe und wie werden diese Einnahmen im Haushalt verbucht?

3.      Benutzt das Landespolizeiorchester bei außerdienstlichen Auftritten seine Dienstbekleidung und Dienstinstrumente?

4.      Gibt es für den Auftritt bei Privatveranstaltungen von Landtagsabgeordneten und sonstigen Landesbediensteten Sonderregelungen, insbesondere bzlg. Der Höhe eines eventuellen Entgeltes?

Datum des Eingangs: 28.08.2003 / Ausgegeben: 01.09.2003





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