Pressemitteilungen
Potsdam, 27.08.2003
Rede zum Bericht der Landesregierung von Uta Müller im Landtag Brandenburg
"1. Lesung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes"
und
"Bericht über die Erfahrungen mit dem im Jahr 1999 neu gefassten Brandenburgischen Hochschulgesetzes"
- es gilt das gesprochene Wort -
Herr Präsident, meine Damen und Herren.
Wir haben uns schon oft über das so genannte Berichtswesen im Land kritisch ausgetauscht.
Der Bericht über die Erfahrungen mit dem im Jahr 1999 neu gefassten
Brandenburgischen Hochschulgesetz ist ein positives Beispiel. Auf 6 Seiten
wurde das Wichtigste zusammengefasst. An der knappen aber prägnanten
Darstellungsweise sollten sich künftige Berichtsverfasser orientieren.
Zum Inhalt. In der letzten Legislatur hat die SPD ein Hochschulgesetz beschlossen, das sich
– wie sich heute zeigt – insgesamt sehr gut bewährt hat. Die Autonomie der Hochschulen
wurde durch dieses Gesetz gestärkt und unsere Hochschulen erhielten die Basis,
von der aus sie die Studienstrukturen reformieren konnten. Um den Anschluss an
das europäische Niveau zu bekommen, reicht die Anzahl der heutigen Bachelor-
und Masterstudiengänge aber bei weitem nicht aus. Doch ich anerkenne die
Anstrengungen der Hochschulen, die wirklich neue und zum Teil fachbereichs- und
hochschulübergreifende Studienangebote realisiert haben. Dieser Prozess muss
fortgeführt und durch die Politik begleitet werden.
Eine Institution, die im Gesetz verankert wurde, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich
hervorheben: den Landeshochschulrat. Unter dem Vorsitz der Professorin Evelies
Mayer hat der Landeshochschulrat in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit
geleistet. Die jüngsten Empfehlungen des Landeshochschulrates zur weiteren
Hochschulentwicklung in Brandenburg sind in einem kürzlich erschienenen Bericht
nachzulesen. Diese Lektüre möchte ich allen Parlamentariern und Regierungsmitgliedern
nahe legen und vor allem Frau Mayer, die vor kurzem aus diesem Ehrenamt
ausgeschieden ist, für ihre engagierte Arbeit meinen Dank aussprechen.
Nun liegt der Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes mit den
geforderten Anpassungen an das bundesdeutsche Rahmengesetz vor, Ich freue mich,
dass unser Wissenschaftsministerium und Frau Ministerin Wanka so schnell
reagiert haben.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Struktur des hauptamtlichen Personals
an den Hochschulen. Mit der Einführung der Juniorprofessur als Regelqualifikation
für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird der Karriereweg der Hochschullehrer
verkürzt und eindeutig geregelt. Davon profitieren unsere Universitäten schon
heute.
Ein Schritt in die richtige Richtung ist auch der neue Absatz 5 im Paragraphen 25, durch
den die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, über Eignungsfeststellungsprüfungen
die Studienbewerber auszuwählen. Allerdings äußerte sich der Präsident der TFH
Wildau, Prof. Ungvari, skeptisch über die organisatorisch-technische Umsetzbarkeit
eines hochschulinternen Ausleseverfahrens für Studienbewerber. Sicher stellt
ein Ausleseverfahren eine Möglichkeit dar, die Studienabbrecherquote zu senken,
um schulische Defizite auszugleichen bedarf es jedoch zusätzlicher Förderangebote
durch die Hochschulen. Hierzu sollte noch einmal intensiv im Ausschuss beraten
werden.
Eine weitere Neuerung im Hochschulgesetz ist die Experimentierklausel im neuen § 5a,
die von den Hochschulen überwiegend begrüßt wird, wie der Stellungnahme der
Brandenburgischen Rektorenkonferenz zu entnehmen war. Irritationen der Studierendenvertretungen
bezüglich der Beschneidung ihrer Mitwirkungsrechte sollten in Gesprächen
ausgeräumt werden und wir plädieren außerdem dafür, ihnen Gelegenheit zur
Stellungsnahme zum Gesetzentwurf zu geben.
Erörtert werden muss ebenfalls die Neufassung des § 7, der nach unserer Auffassung die
Mitwirkung des Landeshochschulrates einschränkt.
Meine Damen und Herren, eine letzte Anmerkung. Dass die Bestimmungen zur staatlichen
Anerkennung von privatrechtlich betriebenen Berufsakademien besonders dringend
in das Brandenburger Hochschulgesetz eingefügt werden müssen, leuchtet nicht so
recht ein. Einerseits kann ich den Bedarf an privaten Berufsakademien nicht zu
erkennen, andererseits sehe ich auch nicht die finanzkräftigen Betreiber
solcher Akademien in Brandenburg. Hinzu kommt, dass es meines Wissens in der
Koalition noch gar keine grundsätzliche Verständigung darüber gibt, ob es überhaupt
in Brandenburg Berufsakademien – auch privatrechtlich betriebene – geben soll.
Nicht alle Bundesländer haben solche Berufsakademien. Sollte nicht wenigstens
im Hinblick auf die kritische Finanzausstattung unserer Hochschulen im Gesetz
klar und unmissverständlich stehen: Berufsakademien haben in Brandenburg keinen
Anspruch auf staatliche Zuschüsse.
Ich möchte an dieser Stelle die Diskussion nicht weiter vertiefen und bitte um die Überweisung
des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
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